Bauberatung
Eine hindernisfreie Umwelt - ein Grundrecht
Jeder Mensch hat das Recht, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Dazu muss ihm die Umwelt hindernisfrei zugänglich sein.
Wir beraten Menschen mit Behinderung, Behörden, Architektinnen und Architekten sowie weitere Baufachlaute und prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.
- Alle öffentlich zugänglichen Gebäude und Aussenräume, Mehrfamilienhäuser und Bauten mit Arbeitsplätzen werden hindernisfrei erstellt oder erneuert.
- Grundsätzlich prüfen wir die veröffentlichten sowie die zur Vormeinung an den Kanton zugestellten Baugesuche (MFH mit vier und mehr Wohneinheiten und öffentliche Gebäude und Anlagen).
- Wir bieten allen Menschen mit Behinderung Beratung bei individuellen baulichen Anpassungen im persönlichen Wohnumfeld, am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz an.
- In Zusammenarbeit mit der Hilfsmittelberatung für Behinderte (SAHB) prüfen wir eine allfällige Kostenbeteiligung der IV
- Wir geben Infoveranstaltungen für die Gemeindeverantwortlichen über das hindernisfreie Bauen.